LSGMV

 

Selbsthilfegruppen

 

… sind freiwillige, meist lose Zusammenschlüsse von Menschen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie selbst betroffen sind. Ihr Ziel ist eine positive Veränderung ihrer persönlichen Lebensumstände und häufig auch ein Einwirken auf ihr soziales und politisches Umfeld. Die Ziele von Selbsthilfegruppen sind vor allem auf ihre Mitglieder gerichtet und nicht auf Außenstehende. Selbsthilfegruppen werden nicht von professionellen Helfern geleitet; manche ziehen jedoch gelegentlich Experten zu bestimmten Fragestellungen hinzu.
Die Selbsthilfegruppen unseres Landesverbandes arbeiten autonom und bestimmen somit ihre Zielstellungen allein.

 

 

Wer unterstützt mich bei der Gründung/Begleitung einer Selbsthilfegruppe?

 

Sofern es unsere Kräfte und Zeit zulassen, bieten wir Unterstützung bei der Gründung und Begleitung einer geplanten Selbsthilfegruppe an. Bitte beachten Sie jedoch, dass unser Verein hauptsächlich aus chronisch psychisch kranken Menschen besteht, die sehr schnell ihre Belastungsgrenzen erreichen und unser Verein nur einen Hauptangestellten hat, der mit anderen Aufgaben betraut ist.
Daher empfehlen wir Ihnen sich an Stellen zu wenden, deren Aufgabe es u.a. ist, Selbsthilfearbeit zu unterstützen und die über die entsprechende Professionalität verfügen: Die Selbsthilfekontaktstellen und die Sozialpsychiatrischen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern. Im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten unterstützen wir Sie natürlich auch. Dennoch bedeutet Selbsthilfe auch, dass nicht nur die Bereitschaft zur aktiven Selbsthilfearbeit besteht, sondern auch die Fähigkeit, Hilfe zu nehmen und zu geben, dabei auch mal die eigenen Bedürfnisse nicht in den Vordergrund zu stellen. Sprich: Man hilft sich selbst und anderen, ohne professionelle Unterstützung zu fordern, denn letzteres wäre keine Selbsthilfearbeit, sondern eine Gruppentherapie.
Bedenken Sie bitte auch, dass Selbsthilfe ihre Grenzen hat und haben muss. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer professionellen Therapie sein, diese jedoch niemals ersetzen. In einer akuten Krankheitsphase raten wir von dem Besuch einer Selbsthilfegruppe ab.

 

 

 

Wie kann eine Selbsthilfegruppe Mitglied des LSG M-V werden?

 

„Selbsthilfegruppen psychisch Erkrankter können durch einen benannten Vertreter Mitglied im Landesverband werden“. (Satzung LSG M-V). Der jährliche Mitgliedsbeitrag für psychisch kranke Menschen beträgt 5,00 €.

 

 

Wie finde ich für mich eine Selbsthilfegruppe?

 

Erster Ansprechpartner für eine Auskunft über bestehende Selbsthilfegruppen zum Thema psychische Erkrankungen ist die für Ihre Örtlichkeit zuständige Selbsthilfekontaktstelle.
Wir können lediglich zu den Selbsthilfegruppen Auskunft geben, die Mitglied in unserem Verein sind. Beachten Sie bitte, dass einige unserer Selbsthilfegruppen geschlossen sind und keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen! 

Selbsthilfegruppen, die Mitglied in unserem Verein sind finden Sie unter der Rubrik "SELBSTHILFEGRUPPEN"